Die Abrechnung der erbrachten Leistungen erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Die Kosten werden in der Regel nur von den Privatkassen bzw. einigen privaten Zusatzversicherungen erstattet.
Gesetzlich versicherte Patienten erhalten eine Rechnung zum Selbstzahlertarif.
Gerne biete ich Ihnen einen Termin für ein unverbindliches und kostenloses Informationsgespräch an, falls Sie Fragen zum Ablauf oder zur Abrechnung der Behandlung haben.